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Buggyboy schrieb am 03.04.2004 um 12:51 Uhr

Bildern (z.B. von einem usertreffen)

Hallo!

Kann jemand ohne die Erlaubniss des anderen (der fotografiert wurde) einfach Bilder ins Internet stellen und diese veröffentlichen? Auch anderen als den Beteiligten Usern des Treffens zugänglich machen???

Bis denne...
Peter

theDon schrieb am 03.04.2004 um 14:29 Uhr

``recht am eigenen bild''

._°

Jürgen S. schrieb am 03.04.2004 um 17:29 Uhr

Ich glaube da beißen sich Gesetzte. Einerseits gibt es das Recht am eigenen Bild wie schon von theDon gepostet. Andererseits gibt es das Recht der "Öffentlichkeit" über Dinge Informiert zu werden. (steht das im Presserecht?) Nun ist es zu entscheiden, welches Recht wiegt schwerer. Denk an die Pressefotografen. Ich denke mitentscheidend ist die Frage, bist du allein auf dem Bild oder ist es ein bild der Veranstaltung auf dem du mit drauf bist...

Gruß
Jürgen S.

Buggyboy schrieb am 03.04.2004 um 17:32 Uhr

Bilder von einem Usertreffen, wo wohl auch noch andere Personen mit drauf sind...!!!

Aber wenn ich demjenigen das untersage, die Bilder öffentlich zu machen? Dann muß das doch respektiert werden, oder?

Man kann doch nicht einfach sagen, nur weil es eine öffentliche Veranstaltung war, muß ich mir das entweder gefallen lassen oder nicht mehr zu diesen Treffen kommen...

Peter

Jürgen S. schrieb am 03.04.2004 um 20:06 Uhr

Die Entscheidung ist sicher nicht so einfach. Stell dir vor, das ist ein Zeitungsfoto - da hat ein Reporter fotografiert und einen Bericht geschrieben ... Kannst du der Zeitung verbieten, das zu veröffentlichen? Denk an die Yellow Press und ihre Opfer ... aber ich denke, in der letzten Zeit was gehört zu haben, das die Rechte am eigenen bild gestärkt werden sollen. Vielleicht lohnt eine nachfrage in einem Rechteforum.

Gruß
Jürgen S.

Der DJ schrieb am 04.04.2004 um 13:56 Uhr

Bilder von einzelnen Personen, oder Bilder auf denen einzelne Personen hervorstechen, dürfen NUR mit der Zustimmung der Person veröffentlicht werden. Hier gibt es eine Ausnahme: Personen, unseres "Zeitgeschehens" (z.B. sämtliche Promis) können auch ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Aber auch hier gibbet einiges zu beachten...

Lars007 schrieb am 04.04.2004 um 15:28 Uhr

Kann dir das Forum www.123recht.net empfehlen, da gibt es massenweise Threads darüber inkl. den Paragrafen, etc.

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